Ja, der zusätzliche Arbeitsweg zu einem Bereitschaftseinsatz kann bei der Lohnsteuer angegeben werden. Diese Fahrten gelten als beruflich veranlasste Fahrten und können in der Steuererkl&aum... [mehr]
Ja, der zusätzliche Arbeitsweg zu einem Bereitschaftseinsatz kann bei der Lohnsteuer angegeben werden. Diese Fahrten gelten als beruflich veranlasste Fahrten und können in der Steuererkl&aum... [mehr]