Die korrekte Rechtschreibung lautet: "Bitte euren Anteil ausbuchen und bestätigen."
Die korrekte Rechtschreibung lautet: "Bitte euren Anteil ausbuchen und bestätigen."
Ob du die WEB (wahrscheinlich „Weihnachtsgeld“ oder „Weihnachtsgratifikation“) im Dezember bereits ausbuchen kannst, hängt von mehreren Faktoren ab: 1. **Zeitpunkt der Za... [mehr]
Ob du die Einzelwertberichtigung (EWB) bereits im Dezember ausbuchen kannst, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Grundsätzlich gilt: Eine EWB auf Forderungen wird gebildet, wenn mit einem t... [mehr]
Wenn bei der Schlussrechnung eine Zahlung nicht berücksichtigt wurde, bedeutet das, dass eine bereits geleistete Zahlung noch offen in deiner Buchhaltung steht. Um diese korrekt auszubuchen, gehs... [mehr]