Ja, ein Ukrainer, der derzeit mit vorübergehendem Schutz in einem anderen EU-Staat wohnt, darf nach Deutschland einreisen und kann nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes eine Aufenthaltserlaubnis... [mehr]
Ja, ein Ukrainer, der derzeit mit vorübergehendem Schutz in einem anderen EU-Staat wohnt, darf nach Deutschland einreisen und kann nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes eine Aufenthaltserlaubnis... [mehr]