Der § 31 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) regelt die eigenständige Aufenthaltsberechtigung der Ehegatten nach der Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft. Wenn du über den Ehe... [mehr]
Der § 31 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) regelt die eigenständige Aufenthaltsberechtigung der Ehegatten nach der Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft. Wenn du über den Ehe... [mehr]