Ja. § 97 WpHG dient dem Schutz des Rechtsverkehrs, genauer dem Schutz des Kapitalmarkt- und Anlegervertrauens in richtige, vollständige und rechtzeitige Kapitalmarktinformation. Kurz eingeo...
Ja. § 97 WpHG dient dem Schutz des Rechtsverkehrs, genauer dem Schutz des Kapitalmarkt- und Anlegervertrauens in richtige, vollständige und rechtzeitige Kapitalmarktinformation. Kurz eingeo...