Nein – die Zusatzversorgung der Bayerischen Versorgungskammer ist nicht schon deshalb ein Altersvorsorgebeitrag nach § 82 EStG. Begünstigt sind nur Beiträge zu einem zertifizierte...
Nein – die Zusatzversorgung der Bayerischen Versorgungskammer ist nicht schon deshalb ein Altersvorsorgebeitrag nach § 82 EStG. Begünstigt sind nur Beiträge zu einem zertifizierte...