Der § 816 BGB und der § 823 BGB reg unterschiedliche rechtliche Sachverhalte und sich nicht gegenseitig aus. § 816 BGB behandelt die Ansprüche aus der Herausgabe eines Eigentums,... [mehr]
Der § 816 BGB und der § 823 BGB reg unterschiedliche rechtliche Sachverhalte und sich nicht gegenseitig aus. § 816 BGB behandelt die Ansprüche aus der Herausgabe eines Eigentums,... [mehr]