Ein Interessenbekundungsverfahren in der Forschungsförderung verläuft in mehreren Schritten: 1. **Ankündigung**: Die Förderinstitution veröffentlicht eine Bekanntung, in der sie die Ziele, Themen und Rahmenbedingungen des Förderprogramms beschreibt. 2. **Einreichung der Interessenbekundungen**: Interessierte Forscher oder Institutionen reichen ihre Interessenbekundungen ein. Diese enthalten in der Regel eine kurze Beschreibung des geplanten Projekts, der Ziele, der Methodik und der erwarteten Ergebnisse. 3. **Bewertung**: Die eingereichten Interessenbekundungen werden von einer Fachjury oder einem Gremium bewertet. Kriterien können die Relevanz des Themas, die wissenschaftliche Qualität, die Machbarkeit und der Innovationsgehalt sein. 4. **Auswahl**: Basierend auf der Bewertung werden ausgewählte Bewerber eingeladen, detaillierte Projektanträge zu erstellen. 5. **Einreichung der Projektanträge**: Die ausgewählten Forscher reichen ihre vollständigen Anträge ein, die umfassendere Informationen über das Projekt, das Budget und den Zeitplan enthalten. 6. **Endbewertung und Entscheidung**: Die Projektanträge werden erneut bewertet, und die Förderinstitution trifft eine Entscheidung über die Vergabe der Mittel. 7. **Vertragsabschluss**: Bei positiver Entscheidung wird ein Fördervertrag abgeschlossen, der die Bedingungen der Förderung festlegt. 8. **Durchführung und Monitoring**: Nach der Genehmigung des Projekts erfolgt die Durchführung, die regelmäßig überwacht und evaluiert wird. Dieser Prozess kann je nach Förderinstitution und spezifischem Programm variieren.