Ja, nach den Vorschriften der Part-ML (Part-M Light) ist es grundsätzlich möglich, dass ein Pilot-Eigentümer Wartungsarbeiten an seinem Flugzeug durchführt, auch wenn er nicht der Halter ist. Allerdings müssen dabei bestimmte Bedingungen und Anforderungen erfüllt werden. Der Eigentümer muss über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um die Wartungsarbeiten sicher und ordnungsgemäß durchzuführen. Zudem müssen alle durchgeführten Wartungsarbeiten dokumentiert werden, und es ist wichtig, die geltenden Vorschriften und Richtlinien der zuständigen Luftfahrtbehörde zu beachten. Es empfiehlt sich, im Vorfeld die spezifischen Regelungen und Anforderungen zu prüfen, die für die jeweilige Situation gelten.