Falsch. Zusatzkosten, die direkt mit der Anschaffung eines Vermensgegenstandes verbunden sind, werden den Anschaffungskosten berücksichtigt. Dazu gehören beispielsweise Transportkosten, Zölle, Montagekosten und andere Nebenkosten, die anfallen, um den Vermögensgegenstand in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen.