Ja, ein Zinsswap muss separat bilanziert werden. Zinsswaps sind Finanzinstrumente, die in der Bilanz eines Unternehmens als derivative Finanzinstrumente erfasst werden müssen. Nach den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) und den US-amerikanischen Generally Accepted Accounting Principles (GAAP) Zinsswaps zum beizulegenden Zeitwert bewertet und in der Bilanz ausgewiesen werden. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden in der Regel entweder in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im sonstigen Gesamtergebnis erfasst, abhängig davon, ob der Zinsswap als Sicherungsinstrument qualifiziert ist und welche Art von Sicherungsbeziehung vorliegt.