Muss der Zinsswap separat bilanziert werden?

Antwort

Ja, ein Zinsswap muss separat bilanziert werden. Zinsswaps sind Finanzinstrumente, die in der Bilanz eines Unternehmens als derivative Finanzinstrumente erfasst werden müssen. Nach den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) und den US-amerikanischen Generally Accepted Accounting Principles (GAAP) Zinsswaps zum beizulegenden Zeitwert bewertet und in der Bilanz ausgewiesen werden. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden in der Regel entweder in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im sonstigen Gesamtergebnis erfasst, abhängig davon, ob der Zinsswap als Sicherungsinstrument qualifiziert ist und welche Art von Sicherungsbeziehung vorliegt.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten