Zählt die Sparkasse zum öffentlichen Dienst?

Antwort

Die Sparkasse zählt nicht zum öffentlichen Dienst im klassischen Sinne, da sie eine eigenständige, öffentlich-rechtliche Institution ist, die jedoch in der Regel kommunal oder regional verwaltet wird. Sie erfüllt öffentliche Aufgaben, wie die Förderung der regionalen Wirtschaft und die Bereitstellung von Finanzdienstleistungen für die Bevölkerung. Mitarbeiter der Sparkasse sind jedoch nicht Beamte, sondern Angestellte, die nach den Tarifverträgen des Bankgewerbes bezahlt werden.

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