Kann ich Wohnriester vorzeitig auszahlen lassen?

Antwort

Eine vorzeitige Auszahlung eines Wohnriester-Vertrags ist grundsätzlich möglich, jedoch mit einigen Nachteilen und Bedingungen verbunden. Bei einer vorzeitigen Auszahlung müssen die erhaltenen staatlichen Zulagen und die steuerlichen Vorteile zurückgezahlt werden. Zudem kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen, wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird. Es ist ratsam, sich vor einer Entscheidung umfassend zu informieren und gegebenenfalls eine Beratung bei einem Finanzexperten oder der zuständigen Stelle in Anspruch zu nehmen, um die individuellen Konsequenzen und Alternativen zu prüfen.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten