Kann man ein Wohnungsexposé vorab beim Wohngeldamt prüfen lassen?

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**Ja, oft kannst du ein Wohnungsexposé oder besser noch ein konkretes Mietangebot vorab bei der Wohngeldstelle vorlegen – aber verbindlich prüfen muss sie das in der Regel erst nach einem formellen Antrag für eine tatsächlich angemietete Wohnung.** ## Was praktisch möglich ist Viele Wohngeldstellen geben vorab eine **unverbindliche Einschätzung**, wenn du schon die wichtigsten Daten der Wohnung hast: - Adresse der Wohnung - Kaltmiete - Nebenkosten - Heizkosten - Wohnfläche - Zahl der Haushaltsmitglieder - dein voraussichtliches Einkommen Ein reines Exposé reicht dafür **manchmal**, oft aber nur dann, wenn daraus die Miete vollständig hervorgeht. Für eine brauchbare Vorprüfung ist ein **Mietangebot oder Entwurf des Mietvertrags** deutlich besser als ein Werbe-Exposé. ## Der entscheidende Punkt Wohngeld wird nicht einfach für „irgendeine passende Wohnung“ berechnet, sondern für **deine konkrete Wohnung und deinen konkreten Haushalt**. Maßgeblich sind unter anderem Miethöhe, Mietstufe der Gemeinde und dein anrechenbares Einkommen. Der Bund verweist selbst darauf, dass der Wohngeldrechner nur eine erste Orientierung bietet. ([bmwsb.bund.de](https://www.bmwsb.bund.de/DE/wohnen/wohngeld/wohngeld_node.html)) Deshalb kann dir die Behörde vorab meist nur sagen: **„voraussichtlich ja“, „voraussichtlich nein“ oder „ungefähr in dieser Höhe“**. Eine rechtssichere Zusage vor Vertragsabschluss ist unüblich. ## Was viele verwechseln Anders als beim Bürgergeld gibt es beim Wohngeld normalerweise **keine formelle Zusicherung der Unterkunftskosten vor Anmietung**. Genau deshalb solltest du dich nicht darauf verlassen, dass eine teure Wohnung später schon „irgendwie“ durch Wohngeld aufgefangen wird. Wichtig ist außerdem: Selbst wenn die tatsächliche Miete hoch ist, rechnet die Wohngeldstelle nur bis zu den **gesetzlichen Höchstbeträgen** für deinen Ort und Haushalt. Alles darüber erhöht dein Wohngeld nicht weiter. ([wohngeld.org](https://www.wohngeld.org/wohnkosten/)) ## Was du am besten abgibst Am sinnvollsten ist vorab: - Exposé **plus** - Mietangebot oder Vertragsentwurf **plus** - letzte Einkommensnachweise - Angabe, wer mit einzieht Damit kann die Wohngeldstelle meist am ehesten überschlagen, ob die Wohnung realistisch ist. **Kurz gesagt:** Ein Exposé vorher abgeben ist oft möglich und sinnvoll, aber es führt normalerweise nur zu einer unverbindlichen Einschätzung, nicht zu einer verbindlichen Wohngeldzusage. ([recht.nrw.de](https://recht.nrw.de/lrmb/verwaltungsvorschrift/wohngeld-rderl-d-ministeriums-fuer-staedtebau-und-wohnen-kultur-und-1))

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