Wohngeld wird beim Unterhaltsvorschuss grundsätzlich **nicht als Einkommen des Kindes** angerechnet. Das bedeutet: Wenn ein Kind oder dessen betreuender Elternteil Wohngeld erhält, hat dies... [mehr]
Die Wohngeldstelle füllt einen Wohngeldantrag in der Regel nicht selbst aus, sondern prüft die eingereichten Unterlagen und Informationen des Antragstellers. Der Antragsteller muss den Antrag vollständig ausfüllen und alle erforderlichen Nachweise beifügen, wie zum Beispiel Einkommensnachweise Mietverträge und Informationen zur Haushaltsgröße. Die Wohngeldstelle überprüft dann die Angaben, berechnet das Wohngeld und entscheidet über den Antrag. Es ist wichtig, dass der Antrag korrekt und vollständig ausgefüllt ist, um Verzögerungen zu vermeiden. Bei Unsicherheiten kann man sich direkt an die Wohngeldstelle wenden, um Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags zu erhalten.
Wohngeld wird beim Unterhaltsvorschuss grundsätzlich **nicht als Einkommen des Kindes** angerechnet. Das bedeutet: Wenn ein Kind oder dessen betreuender Elternteil Wohngeld erhält, hat dies... [mehr]
Das Finanzamt meldet der Wohngeldstelle in der Regel keine Daten automatisch. Allerdings kann die Wohngeldstelle im Rahmen der sogenannten **amtlichen Datenübermittlung** oder im Zuge von **Ü... [mehr]
Das Finanzamt meldet ein Erbe grundsätzlich nicht automatisch an die Wohngeldstelle. Allerdings sind Empfänger von Wohngeld verpflichtet, Änderungen in ihren finanziellen Verhältni... [mehr]
Ob du mit einer Rente von 1.600 € Anspruch auf Wohngeld hast, hängt von mehreren Faktoren ab. Entscheidend sind unter anderem: - Die Höhe deiner Miete (bzw. Belastung bei Eigentum) - D... [mehr]