Der RV-Betrag auf dem Lohnzettel steht für den "Rentenversicherungsbetrag". Dies ist der Betrag, der für die gesetzliche Rentenversicherung abgezogen wird. Die Rentenversicherung dient der Altersvorsorge und sichert im Alter eine finanzielle Grundversorgung. Der RV-Betrag wird sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer gezahlt und ist ein wichtiger Bestandteil der Sozialversicherungsbeiträge.