Ja, die Witwe kann die Vorschusszahlung des Sterbevierteljahres in der Regel behalten, auch wenn sie im Heim ist. Es gibt jedoch bestimmte Regelungen und Bedingungen, die je nach Land und spezifischer Situation variieren können. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Rentenversicherung oder einem Fachanwalt für Erbrecht zu informieren, um genaue Informationen zu erhalten, die auf die individuelle Situation zutreffen.