Wie viel Geld darf ein Bürgergeldempfänger haben?

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Ein Bürgergeldempfänger in Deutschland darf über ein sogenanntes Schonvermögen verfügen, das nicht auf das Bürgergeld angerechnet wird. Das Schonvermögen setzt sich aus verschiedenen Freibeträgen zusammen, die je nach Alter und Lebenssituation variieren können. Für Personen unter 60 Jahren beträgt der Grundfreibetrag 15.000 Euro pro Person. Für Personen ab 60 Jahren beträgt der Grundfreibetrag 50.000 Euro pro Person. Zusätzlich gibt es Freibeträge für notwendige Anschaffungen und Altersvorsorge. Es ist wichtig, sich bei der zuständigen Behörde oder auf offiziellen Webseiten wie der der Bundesagentur für Arbeit zu informieren, um die genauen und aktuellen Regelungen zu erfahren. Hier ist der Link zur Bundesagentur für Arbeit: [Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de).

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