Wie wird Mietkauf nach IFRS 16 bilanziert?

Antwort

Mietkaufverträge werden nach IFRS 16 als Finanzierungsleasing behandelt, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Bei einem Mietkauf wird in der Regel das wirtschaftliche Eigentum an dem Vermögenswert übertragen. Hier sind die wesentlichen Punkte zur Bilanzierung: 1. **Ersterfassung**: Der Mieter (Nehmer) muss den Vermögenswert in seiner Bilanz aktivieren. Der Vermögenswert wird zu den Anschaffungskosten erfasst, die den Barwert der zukünftigen Leasingzahlungen umfassen. 2. **Leasingverbindlichkeit**: Gleichzeitig wird eine Leasingverbindlichkeit in Höhe des Barwerts der zukünftigen Zahlungen erfasst. Diese Verbindlichkeit wird über die Laufzeit des Mietkaufs amortisiert. 3. **Abschreibung**: Der aktivierte Vermögenswert wird über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben, es sei denn, der Mietkauf führt zu einer Übertragung des Eigentums, in diesem Fall wird über die Laufzeit des Mietkaufs abgeschrieben. 4. **Zinsaufwand**: Die Leasingverbindlichkeit wird mit einem Zinssatz belastet, der den effektiven Zinssatz des Mietkaufs widerspiegelt. Der Zinsaufwand wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. 5. **Offenlegung**: Es sind umfassende Offenlegungen erforderlich, um die Art und die Bedingungen des Mietkaufs sowie die Auswirkungen auf die Finanzlage und die Ergebnisse des Unternehmens darzustellen. Diese Bilanzierungsmethode sorgt dafür, dass die wirtschaftlichen Gegebenheiten des Mietkaufs in der Bilanz des Unternehmens abgebildet werden.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten