Die passive Rechnungsabgrenzung dient dazu, Erträge, bereits in der Rechnungsperiode erwirtschaftet, aber noch nicht realisiert wurden, in die nächste Periode zu übertragen. Es gibt keine feste Obergrenze für den Betrag, der durch passive Rechnungsabgrenzung abgegrenzt werden darf. Die Abgrenzung muss jedoch den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) entsprechen und die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse widerspiegeln. Es ist wichtig, dass die Abgrenzung sachlich und zeitlich korrekt erfolgt.