Der Minimalverkehr im Anhang der Jahresabrechnung wird oft als "Mindestverkehr" oder "Mindestnutzungsgrad" bezeichnet. Es handelt sich dabei um die grundlegenden Informationen oder Transaktionen, die für die Erstellung der Abrechnung erforderlich sind. In vielen Fällen wird dieser Begriff verwendet, um die minimalen Anforderungen an die Dokumentation oder den Nachweis von Einnahmen und Ausgaben zu beschreiben.