Ja, wenn ein möglichst geringer Gewinn ausgewiesen werden soll, wird in der Regel die Wertuntergrenze bei den Herstellkosten angesetzt. Die Wertuntergrenze umfasst nur die variablen Kosten und die fixen Gemeinkosten, die direkt mit der Produktion verbunden sind. Indem nur diese Kosten berücksichtigt werden, wird der Gewinn niedriger ausgewiesen, da weniger Kosten in die Berechnung des Gewinns einfließen.