Wer ist bilanzierungspflichtig?

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Bilanzierungspflichtig sind in Deutschland grundsätzlich alle Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB). Dazu gehören: 1. **Einzelkaufleute**: Wenn sie bestimmte Umsatz- und Gewinnschwellen überschreiten (600.000 Euro Umsatz und 60.000 Euro Gewinn in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren). 2. **Personengesellschaften**: Wie OHG (Offene Handelsgesellschaft) und KG (Kommanditgesellschaft). 3. **Kapitalgesellschaften**: Wie GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und AG (Aktiengesellschaft). 4. **Genossenschaften**: Und ähnliche Rechtsformen. Diese Unternehmen müssen eine doppelte Buchführung führen und am Ende des Geschäftsjahres eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellen. Weitere Informationen findest du im Handelsgesetzbuch (HGB), insbesondere in den §§ 238 ff. HGB.