Welche Weisungen kann der Kunde bei einem Kaufauftrag über die Börse erteilen?

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Bei einem Kaufauftrag über die Börse, bei dem das Konto Korrent belastet werden soll, kann der Kunde der Bank folgende zwei Weisungen erteilen: 1. **Kaufauftrag erteilen**: Der Kunde kann der Bank den Auftrag geben, eine bestimmte Anzahl von Aktien oder anderen Wertpapieren zu einem festgelegten Preis oder zum besten verfügbaren Preis zu kaufen. 2. **Limit-Order setzen**: Der Kunde kann anweisen, den Kauf nur zu einem bestimmten Preis oder besser auszuführen. Dies bedeutet, dass die Bank den Kaufauftrag nur dann ausführt, wenn der Marktpreis den festgelegten Limitpreis erreicht oder unterschreitet. Diese Weisungen helfen dem Kunden, seine Handelsstrategie zu steuern und das Risiko zu managen.

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