In der Europäischen Zentralbank (EZB) werden die Mitglieder des Direktoriums für eine Amtszeit von acht Jahren ernannt. Diese Ernennung erfolgt durch den Europäischen Rat, der auf Vorschlag der Mitgliedstaaten handelt. Die Amtszeit kann nicht verlängert werden, um die Unabhängigkeit der EZB zu gewährleisten.