Eine Inventur sollte folgende wesentliche Bestandteile beinhalten: 1. **Erfassung aller Vermögensgegenstände und Schulden:** Alle Bestände (z. B. Waren, Rohstoffe, Maschinen, Kassenbestand) und Verbindlichkeiten müssen vollständig und lückenlos aufgenommen werden. 2. **Mengen- und Wertangaben:** Zu jedem erfassten Posten müssen sowohl die Menge als auch der Wert (z. B. Einkaufspreis, Zeitwert) dokumentiert werden. 3. **Stichtag:** Die Inventur muss zu einem bestimmten Stichtag erfolgen, meist zum Ende des Geschäftsjahres. 4. **Dokumentation:** Die Ergebnisse der Inventur müssen schriftlich festgehalten werden (Inventar). Das Inventar enthält eine detaillierte Aufstellung aller erfassten Bestände und deren Werte. 5. **Unterschrift:** Die Inventurlisten müssen von den verantwortlichen Personen unterschrieben werden. 6. **Nachvollziehbarkeit:** Die Inventur muss so durchgeführt und dokumentiert werden, dass sie für Dritte (z. B. Wirtschaftsprüfer, Finanzamt) nachvollziehbar ist. 7. **Verfahren:** Es sollte klar sein, welches Inventurverfahren angewendet wurde (z. B. Stichtagsinventur, permanente Inventur, verlegte Inventur). Diese Punkte stellen sicher, dass die Inventur den gesetzlichen Anforderungen entspricht und eine korrekte Grundlage für die Bilanzierung bildet.