Der Entlastungsbetrag ist eine steuerliche Entlastung, die in Deutschland für Alleinerziehende gewährt wird. Er kann für verschiedene Ausgaben verwendet werden, die im Zusammenhang mit der Betreuung und Erziehung von Kindern stehen. Dazu gehören unter anderem: 1. **Betreuungskosten**: Kosten für die Betreuung von Kindern, z.B. in Kindertagesstätten oder durch Tagesmütter. 2. **Schulbedarf**: Ausgaben für Schulmaterialien und andere notwendige Anschaffungen für die schulische Ausbildung. 3. **Freizeitaktivitäten**: Kosten für Freizeitangebote, die die Entwicklung und das Wohlbefinden des Kindes fördern. Es ist wichtig, die genauen Voraussetzungen und Regelungen zu beachten, da der Entlastungsbetrag an bestimmte Bedingungen geknüpft ist.