Die Kleingewerberegelung ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für die sogenannte Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) in Deutschland. Sie richtet sich an Unternehmer, deren Umsätze bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Kernpunkte der Kleinunternehmerregelung: - **Umsatzgrenzen:** Im vorangegangenen Kalenderjahr darf der Umsatz (inklusive Umsatzsteuer) 22.000 Euro nicht überschritten haben und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen. - **Umsatzsteuer:** Kleinunternehmer müssen auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. - **Vorsteuerabzug:** Im Gegenzug dürfen sie aber auch keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen geltend machen. - **Anmeldung:** Die Regelung muss beim Finanzamt beantragt werden, meist im Rahmen der Gewerbeanmeldung oder bei der steuerlichen Erfassung. - **Verzicht:** Unternehmer können freiwillig auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten und zur Regelbesteuerung optieren. Die Kleinunternehmerregelung soll vor allem kleinen Unternehmen und Selbstständigen den Einstieg erleichtern, indem sie den bürokratischen Aufwand rund um die Umsatzsteuer reduziert. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Umsatzsteuer/2020-12-18-Kleinunternehmerregelung.html).