Ob beim Tod einer versicherten Person Steuern auf die Auszahlung einer Lebensversicherung zur Deckung eines Immobilienkredits anfallen, hängt in Deutschland von mehreren Faktoren ab: **1. Erbsch... [mehr]
Der Begriff „Rückkaufswert“ bezieht sich auf den Betrag, den ein Versicherungsnehmer von seiner Lebensversicherung oder Rentenversicherung erhält, wenn er den Vertrag vorzeitig kündigt. Dieser Wert setzt sich aus den eingezahlten Beiträgen abzüglich bestimmter Kosten und Gebühren sowie zuzüglich der bis dahin erwirtschafteten Überschüsse zusammen. Der Rückkaufswert ist in der Regel niedriger als die Summe der eingezahlten Beiträge, insbesondere in den ersten Jahren des Vertrags.
Ob beim Tod einer versicherten Person Steuern auf die Auszahlung einer Lebensversicherung zur Deckung eines Immobilienkredits anfallen, hängt in Deutschland von mehreren Faktoren ab: **1. Erbsch... [mehr]