Die Formulierung "10 % Gewährleistung gegen Bankbürgschaft" bedeutet, dass bei einer Zahlungsweise ein Teil des Gesamtbetrags (in diesem Fall 10 %) als Sicherheit einbehalten wird. Diese Sicherheit wird durch eine Bankbürgschaftichert. Das bedeutet konkret, dass der Auftragnehmer (z. B. ein Bauunternehmer) eine Bürgschaft von seiner Bank vorlegen muss, die garantiert, dass die 10 % im Falle von Mängeln oder Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen zur Verfügung stehen. Diese Regelung dient dazu, den Auftraggeber abzusichern, falls der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.