Wann ist Einfuhrumsatzsteuer fällig?

Antwort

Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) wird fällig, sobald Waren aus einem Nicht-EU-Land in die Europäische Union eingeführt werden. Der genaue Zeitpunkt der Fälligkeit ist in der Regel der Moment, in dem die Waren in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden. Das bedeutet, dass die Einfuhrumsatzsteuer bei der Zollabfertigung der Waren entrichtet werden muss.

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