Welche Auswirkung auf den Vorsteuerabzug hat es, wenn er 3 Jahre nach Lieferung erstellt wird?

Antwort

Wenn eine Rechnung erst drei Jahre nach der Lieferung erstellt wird, kann dies Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug haben. Grundsätzlich gilt, dass der Vorsteuerabzug nur dann geltend gemacht werden kann, wenn eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. In Deutschland beispielsweise ist der Vorsteuerabzug in dem Zeitraum möglich, in dem die Rechnung vorliegt und die Leistung erbracht wurde. Wenn die Rechnung also erst drei Jahre nach der Lieferung erstellt wird, kann der Vorsteuerabzug erst in dem Zeitraum geltend gemacht werden, in dem die Rechnung tatsächlich vorliegt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es in verschiedenen Ländern unterschiedliche Regelungen und Fristen für den Vorsteuerabzug gibt. Daher sollte immer die spezifische Gesetzgebung des jeweiligen Landes berücksichtigt werden. Für detaillierte und spezifische Informationen empfiehlt es sich, einen Steuerberater zu konsultieren.

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