Die zweite Säule der Vorsorge, auch als berufliche oder betriebliche Vorsorge bezeichnet, ist ein Teil des Rentensystems in der Schweiz. Sie ergänzt die erste Säule (staatliche Vorsorge) und zielt darauf ab, den Lebensstandard im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu sichern. - **Wer?**: Die zweite Säule betrifft alle Arbeitnehmer in der Schweiz, die über ein bestimmtes Mindesteinkommen verfügen. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Arbeitnehmer in eine Pensionskasse einzuzahlen. - **Zweck?**: Der Zweck der zweiten Säule ist es, zusammen mit der ersten Säule, etwa 60% des letzten Einkommens zu ersetzen, um den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand zu sichern. Sie bietet auch Leistungen bei Invalidität und für Hinterbliebene im Todesfall. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Website der Schweizerischen Eidgenossenschaft: [Pensionskassen und berufliche Vorsorge](https://www.ch.ch/de/berufliche-vorsorge-pensionskassen/).