Erhaltungsaufwand kann in der Regel über die Nutzungsdauer verteilt werden, wenn es sich um größere Aufwendungen handelt, die nicht sofort als Betriebsausgabe abgezogen werden kön... [mehr]
Ja, es gibt Vorgaben für die Verteilung der Überbrückungshilfe bei Unternehmen mit mehreren Filialen oder Betriebsstätten. Die Überbrückungshilfe ist grundsätzlich dazu gedacht, die Fixkosten des gesamten Unternehmens zu decken. Das bedeutet, dass die ausgezahlte Hilfe nicht zwingend auf einzelne Filialen oder Betriebsstätten aufgeteilt werden muss, sondern zur Deckung der gesamten Fixkosten des Unternehmens verwendet werden kann. Allerdings müssen die Fixkosten, die zur Berechnung der Überbrückungshilfe herangezogen werden, klar und nachvollziehbar dokumentiert sein. Es ist wichtig, dass die beantragten und erstatteten Fixkosten tatsächlich angefallen sind und den Vorgaben der Überbrückungshilfe entsprechen. Für detaillierte Informationen und spezifische Regelungen empfiehlt es sich, die offiziellen Richtlinien zur Überbrückungshilfe zu konsultieren oder einen Steuerberater hinzuzuziehen. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: [BMWK Überbrückungshilfe](https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/ueberbrueckungshilfe.html).
Erhaltungsaufwand kann in der Regel über die Nutzungsdauer verteilt werden, wenn es sich um größere Aufwendungen handelt, die nicht sofort als Betriebsausgabe abgezogen werden kön... [mehr]