Der Pflegepauschbetrag ist eine steuerliche Entlastung für Personen, die eine pflegebedürftige Person unentgeltlich in häuslicher Umgebung pflegen. Die Voraussetzungen für den Pflegepauschbetrag sind: 1. **Pflegebedürftigkeit**: Die gepflegte Person muss mindestens in Pflegegrad 4 oder 5 eingestuft sein. Alternativ kann auch Pflegegrad 3 ausreichen, wenn eine dauerhafte und erhebliche Beeinträchtigung der Alltagskompetenz vorliegt. 2. **Unentgeltliche Pflege**: Die Pflege muss unentgeltlich erfolgen. Das bedeutet, dass der Pflegende keine Vergütung für die Pflege erhält. 3. **Häusliche Umgebung**: Die Pflege muss in der häuslichen Umgebung der gepflegten Person oder des Pflegenden stattfinden. 4. **Pflege durch eine bestimmte Person**: Der Pflegepauschbetrag kann nur von der Person in Anspruch genommen werden, die die Pflege tatsächlich durchführt. Weitere Informationen findest du auf der Webseite des Bundesministeriums der Finanzen: [BMF](https://www.bundesfinanzministerium.de).