Welche Voraussetzungen gibt es für den Pflegepauschbetrag?

Antwort

Der Pflegepauschbetrag ist eine steuerliche Entlastung für Personen, die eine pflegebedürftige Person unentgeltlich in häuslicher Umgebung pflegen. Die Voraussetzungen für den Pflegepauschbetrag sind: 1. **Pflegebedürftigkeit**: Die gepflegte Person muss mindestens in Pflegegrad 4 oder 5 eingestuft sein. Alternativ kann auch Pflegegrad 3 ausreichen, wenn eine dauerhafte und erhebliche Beeinträchtigung der Alltagskompetenz vorliegt. 2. **Unentgeltliche Pflege**: Die Pflege muss unentgeltlich erfolgen. Das bedeutet, dass der Pflegende keine Vergütung für die Pflege erhält. 3. **Häusliche Umgebung**: Die Pflege muss in der häuslichen Umgebung der gepflegten Person oder des Pflegenden stattfinden. 4. **Pflege durch eine bestimmte Person**: Der Pflegepauschbetrag kann nur von der Person in Anspruch genommen werden, die die Pflege tatsächlich durchführt. Weitere Informationen findest du auf der Webseite des Bundesministeriums der Finanzen: [BMF](https://www.bundesfinanzministerium.de).

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