Voraussetzungen für den Einzug von Lastschriften und Gültigkeit des SEPA-Lastschriftmandats.

Antwort

Für den Einzug von Lastschriften im SEPA-Verfahren gibt einige Voraussetzungen: 1. **SEPA-Lastschriftmandat**: Der Zahlungspflichtige muss einPA-Lastschriftmandat erteilen, das dem Zahlungsempfänger die Erlaubnis gibt, Beträge von seinem Konto einzuziehen. 2. **Identifikation**: Der Zahlungsempfänger muss sich identifizieren können, und es sollte eine klare Kommunikation über die Bedingungen des Mandats erfolgen. 3. **Vorabinformation**: Der Zahlungsempfänger muss den Zahlungspflichtigen vor dem ersten Lastschrifteinzug über den Betrag und den Zeitpunkt der Abbuchung informieren. 4. **Bankverbindung**: Der Zahlungspflichtige muss seine IBAN und gegebenenfalls den BIC seiner Bank angeben. Das SEPA-Lastschriftmandat ist in der Regel unbefristet gültig, solange der Zahlungspflichtige nicht widerspricht oder das Mandat widerruft. Es ist jedoch ratsam, die genauen Bedingungen im Mandat zu überprüfen, da es je nach Vereinbarung Unterschiede geben kann.

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