Was sind die Voraussetzungen für die Genehmigung des Verkaufsprospekts im Sinne des §165 KAGB?

Antwort

Die Voraussetzungen für die Genehmigung des Verkaufsprospekts im Sinne des § 165 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) in Deutschland umfassen mehrere Aspekte. Hier sind die wesentlichen Anforderungen: 1. **Vollständigkeit und Richtigkeit**: Der Verkaufsprospekt muss vollständig und richtig sein. Er darf keine wesentlichen Informationen auslassen oder falsche Angaben enthalten. 2. **Form und Inhalt**: Der Prospekt muss den formalen und inhaltlichen Anforderungen des KAGB entsprechen. Dies umfasst unter anderem Angaben zu den Anlagebedingungen, den Risiken der Anlage, den Kosten und Gebühren sowie den Rechten der Anleger. 3. **Prüfung durch die BaFin**: Der Prospekt muss der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Prüfung vorgelegt werden. Die BaFin prüft, ob der Prospekt den gesetzlichen Anforderungen entspricht. 4. **Sprache**: Der Prospekt muss in deutscher Sprache verfasst sein oder eine deutsche Übersetzung enthalten, wenn er ursprünglich in einer anderen Sprache erstellt wurde. 5. **Aktualität**: Der Prospekt muss aktuell sein und alle relevanten Informationen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung enthalten. 6. **Veröffentlichung**: Nach der Genehmigung durch die BaFin muss der Prospekt veröffentlicht werden, damit potenzielle Anleger Zugang zu den Informationen haben. Weitere Details und spezifische Anforderungen können direkt im KAGB nachgelesen werden: [Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)](https://www.gesetze-im-internet.de/kagb/). Es ist ratsam, sich bei der Erstellung eines Verkaufsprospekts von einem spezialisierten Anwalt oder Berater unterstützen zu lassen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

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