Der Firmenwert eines Unternehmens, auch als „Goodwill“ bezeichnet, ist der immaterielle Wert, der über den reinen Substanzwert (Summe der Vermögenswerte abzüglich der Schuld... [mehr]
Die Voraussetzungen für die Kaufpreisallokation, insbesondere im Hinblick auf den Firmenwert (Goodwill), sind folgende: 1. **Identifizierbare Vermögenswerte und Verbindlichkeiten**: Bei der Kaufpreisallokation müssen alle identifizierbaren Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des erworbenen Unternehmens zum Erwerbszeitpunkt bewertet werden. 2. **Erwerb eines Unternehmens**: Es muss ein Unternehmenszusammenschluss oder eine Übernahme vorliegen, bei dem ein Käufer die Kontrolle über ein anderes Unternehmen erwirbt. 3. **Kaufpreis**: Der Kaufpreis muss klar definiert sein und alle Zahlungen umfassen, die der Käufer an den Verkäufer leistet. 4. **Bewertung des Goodwills**: Der Goodwill wird als der Betrag definiert, der über den fairen Wert der identifizierbaren Vermögenswerte abzüglich der Verbindlichkeiten hinausgeht. Dies erfordert eine Bewertung der zukünftigen Ertragskraft des Unternehmens. 5. **Relevante Rechnungslegungsstandards**: Die Kaufpreisallokation muss den geltenden Rechnungslegungsstandards entsprechen, wie z.B. IFRS 3 oder den entsprechenden nationalen Vorschriften. Diese Voraussetzungen sind entscheidend, um eine korrekte und transparente Kaufpreisallokation durchzuführen.
Der Firmenwert eines Unternehmens, auch als „Goodwill“ bezeichnet, ist der immaterielle Wert, der über den reinen Substanzwert (Summe der Vermögenswerte abzüglich der Schuld... [mehr]