Vermögenswirksame Leistungen (VL) können in der Regel für eine Dauer von maximal sieben Jahren auf ein Bausparkonto eingezahlt werden. Diese sieben Jahre setzen sich aus sechs Jahren Einzahlung und einem weiteren Jahr Ruhezeit zusammen. Während der Ruhezeit erfolgen keine weiteren Einzahlungen, und das angesparte Guthaben bleibt auf dem Konto, um die Sperrfrist zu erfüllen. Weitere Informationen zu den genauen Bedingungen und möglichen Ausnahmen können bei der jeweiligen Bausparkasse oder dem Arbeitgeber erfragt werden.