Vier Grundsätze der Inventur

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Die vier Grundsätze der Inventur sind: 1. **Vollständigkeit**: Alle Vermögenswerte und Schulden müssen erfasst werden, um ein vollständiges Bild der finanziellen Lage des Unternehmens zu erhalten. 2. **Richtigkeit**: Die erfassten Werte müssen korrekt und nachvollziehbar sein. Dies beinhaltet die genaue Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. 3. **Stichtagsprinzip**: Die Inventur muss zu einem bestimmten Stichtag durchgeführt werden, um die finanzielle Situation zu einem bestimmten Zeitpunkt zu dokumentieren. 4. **Einheitlichkeit**: Die angewandten Bewertungsmethoden und Verfahren sollten einheitlich und konsistent über die Zeit hinweg angewendet werden, um Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Diese Grundsätze sind wichtig, um die Qualität und Verlässlichkeit der Inventur sicherzustellen.

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