In Österreich sind Einlagen auf Bankkonten – also auch Guthaben in Form von Geld – durch die gesetzliche Einlagensicherung bis zu 100.000 Euro pro Person und Bank geschützt. Das... [mehr]
Die Vertretung bei FinanzOnline in Österreich ermöglicht es, dass z.B. Steuerberater:innen, Rechtsanwält:innen oder andere berechtigte Personen im Namen einer anderen Person (natürliche oder juristische Person) steuerliche Angelegenheiten online erledigen können. Das System ist besonders für Unternehmen und deren Berater:innen relevant. **So funktioniert die Vertretung bei FinanzOnline:** 1. **Voraussetzungen:** Sowohl die vertretende Person (z.B. Steuerberater:in) als auch die vertretene Person (z.B. Unternehmen oder Privatperson) benötigen einen eigenen FinanzOnline-Zugang. 2. **Anmeldung der Vertretung:** Die Vertretung wird in der Regel durch die vertretende Person (z.B. Steuerberater:in) im eigenen FinanzOnline-Zugang beantragt. Dazu werden die Daten der vertretenen Person eingegeben. 3. **Vollmacht:** Für die Vertretung ist eine entsprechende Vollmacht erforderlich. Diese muss im Bedarfsfall dem Finanzamt vorgelegt werden können, wird aber nicht automatisch im System hochgeladen. 4. **Freischaltung:** Nach Beantragung prüft das Finanzamt die Angaben und schaltet die Vertretung frei. Danach kann die vertretende Person im Namen der vertretenen Person agieren. 5. **Umfang der Vertretung:** Es kann festgelegt werden, für welche Bereiche (z.B. Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Lohnabgaben) die Vertretung gilt. 6. **Handlungen im Namen des Vertretenen:** Nach Freischaltung kann die vertretende Person z.B. Steuererklärungen abgeben, Abfragen tätigen oder Bescheide einsehen – alles im Namen des/der Vertretenen. 7. **Beendigung der Vertretung:** Die Vertretung kann jederzeit von beiden Seiten beendet werden – entweder durch die vertretende oder die vertretene Person. **Weitere Informationen und Details findest du direkt bei FinanzOnline:** [FinanzOnline – Bundesministerium für Finanzen Österreich](https://finanzonline.bmf.gv.at/) **Hinweis:** Die genaue Vorgehensweise kann je nach Art der Vertretung (z.B. Einzelvertretung, Kanzleivertretung) und Nutzergruppe (Privatperson, Unternehmen, Berater:in) leicht variieren. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt oder einer Steuerberatung.
In Österreich sind Einlagen auf Bankkonten – also auch Guthaben in Form von Geld – durch die gesetzliche Einlagensicherung bis zu 100.000 Euro pro Person und Bank geschützt. Das... [mehr]
Der Einlagenschutz in Österreich bis zu 100.000 € pro Person und Bank umfasst folgende Produkte: 1. **Girokonten** Guthaben auf privaten und geschäftlichen Girokonten. 2. **Sparb... [mehr]
In Österreich umfasst die Kapitalsicherung verschiedene Produkte und Instrumente, die darauf abzielen, das eingesetzte Kapital ganz oder teilweise vor Verlusten zu schützen. Zu den wichtigst... [mehr]