Welche Vermögensteile müssen durch eine Buchinventur ermittelt werden?

Antwort

Bei einer Buchinventur müssen folgende Vermögensteile ermittelt werden: 1. **Anlagevermögen**: Dazu gehören langfristige Vermögensgegenstände wie Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge und immaterielle Vermögenswerte (z.B. Patente, Lizenzen). 2. **Umlaufvermögen**: Hierzu zählen kurzfristige Vermögensgegenstände wie Vorräte (Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse), Forderungen (z.B. aus Lieferungen und Leistungen), Wertpapiere und liquide Mittel (z.B. Kassenbestand, Bankguthaben). 3. **Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände**: Dazu gehören alle Forderungen gegenüber Kunden, Lieferanten und sonstigen Schuldnern sowie sonstige Vermögensgegenstände, die nicht zum Anlage- oder Umlaufvermögen gehören. 4. **Aktive Rechnungsabgrenzungsposten**: Diese Posten erfassen Ausgaben, die vor dem Abschlussstichtag getätigt wurden, aber erst nach diesem Stichtag zu einem Aufwand führen. Die Buchinventur erfasst diese Vermögensteile durch die Auswertung der Buchhaltungsunterlagen und Konten.

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