Vermögensanlagen im Sinne des § 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) sind Finanzinstrumente, die zur Vermögensbildung oder -verwaltung dienen. Dazu zählen unter anderem: 1. **Aktien**: Anteile an einem Unternehmen, die dem Inhaber ein Mitspracherecht und Anspruch auf Dividenden gewähren. Beispiel: Eine Aktie der Deutschen Telekom AG. 2. **Anleihen**: Schuldverschreibungen, die von Unternehmen oder Staaten ausgegeben werden, um Kapital zu beschaffen. Beispiel: Eine Bundesanleihe der Bundesrepublik Deutschland. 3. **Investmentfonds**: Sammelanlagen, die das Geld vieler Anleger bündeln, um in verschiedene Vermögenswerte zu investieren. Beispiel: Ein DAX-Indexfonds, der in die 30 größten deutschen Unternehmen investiert. 4. **Derivate**: Finanzinstrumente, deren Wert von der Preisentwicklung eines Basiswerts abhängt. Beispiel: Ein Optionsschein auf die Aktie von Apple Inc. 5. **Immobilien**: Physische Objekte, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zur Wertsteigerung erworben werden. Beispiel: Eine Eigentumswohnung in Berlin. Diese Beispiele verdeutlichen die Vielfalt der Vermögensanlagen, die unter das KWG fallen.