Ja, Verluste aus einem Gewerbebetrieb können in Deutschland grundsätzlich mit Gewinnen in den folgenden Jahren verrechnet werden. Dies wird als Verlustvortrag bezeichnet. Der Verlustvortrag ermöglicht es, Verluste in die folgenden Jahre zu übertragen und mit zukünftigen Gewinnen zu verrechnen, um die Steuerlast zu mindern. Es gibt auch die Möglichkeit des Verlustrücktrags, bei dem Verluste in das vorhergehende Jahr zurückgetragen werden können, um dortige Gewinne zu mindern. Der Verlustrücktrag ist jedoch auf einen Betrag von maximal 1 Million Euro (bzw. 2 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung) begrenzt. Für detaillierte Informationen und spezifische Regelungen ist es ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren oder die entsprechenden Abschnitte im Einkommensteuergesetz (EStG) zu prüfen.