Verlust aus Verkauf eines nicht betrieblich genutzten Gebäudes: Betriebsfremder, Außerordentlicher oder Periodenfremder Aufwand?

Antwort

Der Verlust aus dem Verkauf eines nicht betrieblich genutzten Gebäudes wird als **betriebsfremder Aufwand** klassifiziert. Betriebsfremder Aufwand umfasst Aufwendungen, die nicht aus der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit resultieren, sondern aus anderen, nicht betriebsbezogenen Aktivitäten. Der Verkauf eines nicht betrieblich genutzten Gebäudes fällt in diese Kategorie.

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