Verlust aus Verkauf eines nicht betrieblich genutzten Gebäudes: Betriebsfremder, Außerordentlicher oder Periodenfremder Aufwand?

Antwort

Der Verlust aus dem Verkauf eines nicht betrieblich genutzten Gebäudes wird als **betriebsfremder Aufwand** klassifiziert. Betriebsfremder Aufwand umfasst Aufwendungen, die nicht aus der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit resultieren, sondern aus anderen, nicht betriebsbezogenen Aktivitäten. Der Verkauf eines nicht betrieblich genutzten Gebäudes fällt in diese Kategorie.

KI fragen