Beim Kauf einer Aktie gibt es keine pauschale Prozentzahl, die als „richtiger“ Verlust einkalkuliert werden sollte, da dies stark von deiner persönlichen Risikobereitschaft, der Markt... [mehr]
Der Verlust aus dem Verkauf eines nicht betrieblich genutzten Gebäudes wird als **betriebsfremder Aufwand** klassifiziert. Betriebsfremder Aufwand umfasst Aufwendungen, die nicht aus der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit resultieren, sondern aus anderen, nicht betriebsbezogenen Aktivitäten. Der Verkauf eines nicht betrieblich genutzten Gebäudes fällt in diese Kategorie.
Beim Kauf einer Aktie gibt es keine pauschale Prozentzahl, die als „richtiger“ Verlust einkalkuliert werden sollte, da dies stark von deiner persönlichen Risikobereitschaft, der Markt... [mehr]