Der Verlust aus dem Verkauf eines nicht betrieblich genutzten Gebäudes wird als **betriebsfremder Aufwand** klassifiziert. Betriebsfremder Aufwand umfasst Aufwendungen, die nicht aus der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit resultieren, sondern aus anderen, nicht betriebsbezogenen Aktivitäten. Der Verkauf eines nicht betrieblich genutzten Gebäudes fällt in diese Kategorie.