Verlust aus Verkauf eines betrieblich genutzten Gebäudes: Betriebsfremder, Außerordentlicher oder Periodenfremder Aufwand?

Antwort

Der Verlust aus dem Verkauf eines betrieblich genutzten Gebäudes wird in der Regel als **betriebsfremder Aufwand** klassifiziert. Betriebsfremder Aufwand umfasst Aufwendungen, die nicht direkt mit der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit zusammenhängen, wie z.B. Verluste aus dem Verkauf von Anlagevermögen. **Außerordentlicher Aufwand** bezieht sich auf seltene und ungewöhnliche Ereignisse, die nicht regelmäßig auftreten, wie z.B. Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Schadensfälle. **Periodenfremder Aufwand** umfasst Aufwendungen, die in der aktuellen Periode anfallen, aber wirtschaftlich einer früheren Periode zuzuordnen sind, wie z.B. Steuernachzahlungen für vergangene Jahre. Da der Verkauf eines betrieblich genutzten Gebäudes nicht als seltenes oder ungewöhnliches Ereignis gilt und auch nicht einer früheren Periode zuzuordnen ist, fällt er unter betriebsfremden Aufwand.

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