Verkauf von nicht-betriebsnotwendigem Vermögen: Einzahlung oder Auszahlung, Ertrag oder Aufwand?

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Der Verkauf von nicht-betriebsnotwendigem Vermögen führt in der Regel zu einem Ertrag Die Einnahmen aus dem Verkauf werden als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Einzahlung erfolgt, wenn das Geld aus dem Verkauf tatsächlich auf dem Konto eingeht. Da es sich um nicht-betriebsnotwendiges Vermögen handelt, hat dieser Verkauf keinen Einfluss auf den operativen Aufwand des Unternehmens.

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