Die Verjährung von Erstattungen von Kontoführungsentgelten richtet sich nach den allgemeinen Verjährungsfristen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Deutschland. In der Regel beträgt die Verjährungsfrist für solche Ansprüche drei Jahre. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Umständen, die den Anspruch begründen, Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Beispiel: Wenn du im Jahr 2020 unrechtmäßige Kontoführungsentgelte gezahlt hast und dies im selben Jahr bemerkt hast, beginnt die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2020 und endet am 31. Dezember 2023. Es ist jedoch ratsam, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Fristen und Umstände korrekt berücksichtigt werden.