Was ist eine Verbindungsperson für Geldwäschebeauftragte?

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Ein Geldwäschebeauftragter ist eine Person, die in einem Unternehmen oder einer Institution für die Überwachung und Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche verantwortlich ist. Die Verbindungsperson zu einem Geldwäschebeauftragten kann je nach Organisation variieren, umfasst jedoch typischerweise folgende Aspekte: 1. **Kommunikation**: Die Verbindungsperson sollte regelmäßig mit dem Geldwäschebeauftragten kommunizieren, um Informationen über verdächtige Aktivitäten auszutauschen. 2. **Schulung**: Sie kann auch für die Schulung von Mitarbeitern in Bezug auf Geldwäscheprävention und die Identifizierung verdächtiger Transaktionen zuständig sein. 3. **Berichterstattung**: Die Verbindungsperson ist oft dafür verantwortlich, relevante Informationen und Berichte an den Geldwäschebeauftragten weiterzuleiten. 4. **Koordination**: Sie kann die Koordination zwischen verschiedenen Abteilungen innerhalb des Unternehmens und dem Geldwäschebeauftragten übernehmen. Die genaue Rolle und Verantwortung kann je nach Unternehmensstruktur und den spezifischen Anforderungen der geltenden Gesetze variieren.

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