Ja, auch wenn es keine Bewertungseinheit für einen Zinsswap nach IFRS gibt, eine Verbindlichkeit gebucht werden. Nach IFRS 9 (Finanzinstrumente) müssen alle Derivate, einschließlich Zinsswaps, zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Wenn der beizulegende Zeitwert negativ ist, muss eine Verbindlichkeit in der Bilanz erfasst werden. Weitere Informationen zu IFRS 9 findest du hier: [IFRS 9](https://www.ifrs.org/issued-standards/list-of-standards/ifrs-9-financial-instruments/).